Der Berufsbildungsfonds Wald
Den Berufsbildungsfonds Wald (BBF Wald) gibt es seit 2009. Er dient dazu, die Aus- und Weiterbildung der Waldwirtschaft mitzufinanzieren. Damit leistet der BBF Wald einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung.
Der BBF Wald unterstützt unter anderem die überbetrieblichen Kurse der Forstwartausbildung, die Weiterbildung (Försterausbildung sowie Lehrgänge Forstwart-Vorarbeiter, Forstmaschinenführer und Seilkraneinsatzleiter) sowie die Bildungsprojekte der OdA Wald Schweiz.
Der Berufsbildungsfonds Wald ist vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden. Basis dafür ist das Berufsbildungsgesetz (Artikel 60). Alle in der Waldwirtschaft tätigen Betriebe (inkl. Selbständigerwerbende und Landwirte, die im Wald arbeiten) sind somit beitragspflichtig.
Möchten Sie weitere Informationen über den BBF Wald? Sie finden diese in den folgenden Dokumenten:
- Fondsreglement
- Ergänzung Nr. 1 zum Fondsreglement
- Liste der erfassten Betriebe per 01.01.2023
- Budgets, Jahresrechnungen und Geschäftsberichte
- Häufig gestellte Fragen
- Merkblatt über den Berufsbildungsfonds Wald
- Präsentation BBF Wald vom 1.3.19 (PPT oder PDF)
Geschäftsstelle
Berufsbildungsfonds Wald
Hardernstrasse 20
Postfach 339
3250 Lyss
T 032 386 70 00
info(at)bbfwald.ch
Öffnungszeiten
Mo bis Do, 08.00 bis 11.30 Uhr