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Revision Bildungsverordnung Forstwart/-in

5-Jahresüberprüfung

Gemäss Vorgabe des Bundes muss die Forstwartausbildung alle 5 Jahre überprüft werden. Die OdA Wald Schweiz hat diese Überprüfung Ende 2016 mit zwei Umfragen vorgenommen, eine davon richtete sich an Lehrbetriebe. Auch für die Forstpraktikerausbildung wurde eine Überprüfung vorgenommen (siehe Dokumente in rechter Spalte).

Die Befragten sind mit der Forstwartausbildung, wie sie heute konzipiert ist (Generalistenausbildung mit regionalen Schwerpunkten) überwiegend zufrieden. Die regionalen Schwerpunkte werden als wichtig erachtet. Die Dauer der Forstwartausbildung (3 Jahre) wird von fast allen Befragten als richtig angesehen. In der allgemeinen Umfrage geben 68% der Befragten, in der Lehrbetriebsumfrage 73% der Befragten an, dass die Qualifikation der Lehrabgänger für den Einstieg in den Arbeitsmarkt ausreicht. Bemängelt wird u.a., dass es den Lehrabgängern an Erfahrung und Eigenverantwortung fehlt und dass im Waldbau die rationelle Waldpflege zu wenig berücksichtigt wird. Zu den Lernzielen und  -inhalten gibt es einige Änderungswünsche.

Der Vorstand der OdA Wald Schweiz hat am 23.3.17 aufgrund der Umfragen entschieden, die Bildungsverordnung und den Bildungsplan zu revidieren. Die neue Bildungsverordnung und der Bildungsplan werden voraussichtlich 2020 in Kraft treten.

Revision der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes

Der Vorstand der OdA Wald Schweiz wählte am 22.6.2017 die Revisionskommission. Sie  bestand aus 17 Personen. Es waren vorwiegend Praktiker aus dem Ausbildungsbereich aus allen Regionen der Schweiz. Die Revisionskommission nahm am 17.10.2017 anlässlich der Startsitzung ihre Arbeit auf und legte ihre Entwürfe im Frühjahr 2018 der OdA Wald und der Branche vor.

Nach der offiziellen Anhörung, die von Mitte Oktober 2018 bis Mitte Januar 2019 dauerte, hat die Revisionskommission am 21.3.2019 die Entwürfe mit wenigen Änderungen bereinigt und verabschiedet. Der Vorstand der OdA Wald Schweiz genehmigte die Entwürfe am 12.4.2019. Im Juni 2019 wurde die Revision der Bildungsverordnung und des Bildungsplanes Forstwart/-in  abgeschlossen. Das SBFI hat die Bildungsverordnung am 12.6.2019 genehmigt und per 1.1.2020 in Kraft gesetzt.

Dokumente

5-Jahresüberprüfung Forstwart/-in und Forstpraktiker/-in

Revision Bildungsverordnung Forstwart/-in

Bildungsverordnung und Bildungsplan Forstwart/-in, gültig ab 1.1.2020